Rechtsgrundlage der deutschen Wiedervereinigung

C10544 concept

Die Rechtsgrundlage der deutschen Wiedervereinigung umfasst das Zusammenspiel von innerstaatlichen und völkerrechtlichen Normen – insbesondere den Einigungsvertrag, das Grundgesetz (insb. Art. 23 a.F. und Art. 146 GG) sowie den Zwei-plus-Vier-Vertrag – die gemeinsam die staatliche Einheit Deutschlands rechtlich ermöglichten und absicherten.


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